Ist ein Hauskauf aus der Zwangsversteigerung trotz negativer Schufa möglich?

Generell ist es möglich, auch bei einem negativen Schufa-Score eine Immobilie zu kaufen, zum Beispiel mit einem Kredit trotz Schufa bei creditSUN. Das gilt auch für Häuser, die zwangsversteigert werden. Zwangsversteigerungen bieten eine Chance, Immobilien günstiger zu kaufen. Deshalb sind sie gerade für Personen mit geringem Budget oder schlechter Schufa interessant. Allerdings folgen sie einer bestimmten gesetzlichen Abfolge. Deshalb sind bei dieser Art des Hauskaufs neben der Finanzierung selbst weitere Punkte zu beachten.


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Was ist vor einer Zwangsversteigerung zu beachten?

Wenn ein Hauseigentümer seine Schulden bei seiner Bank nicht mehr bezahlt, kann es passieren, dass die Immobilie in einer Zwangsversteigerung landet. Die im Grundbuch eingetragene Bank hat dann das Recht, das Haus zu verkaufen, um das fällige Geld auf diesem Wege einzutreiben. Lässt sich das Objekt nicht auf dem freien Markt verkaufen, kommt es zu einer Zwangsversteigerung.

Was für den Hausbesitzer ein trauriges Ereignis ist, stellt für potenzielle Käufer eine Chance dar. Zwangsversteigerungen ermöglichen Verbrauchern mit geringem Budget oder schlechtem Schufa-Score, Häuser besonders günstig zu erwerben. Die Immobilien sind häufig zu Preisen zu haben, die unterhalb des üblichen Marktpreises liegen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Haus aus einer Zwangsversteigerung zu kaufen, sollten Sie aber folgende Punkte beachten:

  1. Bieten mehrere Personen auf dieselbe Immobilie, kann dies den Preis schnell in die Höhe treiben. Ein Haus aus einer Zwangsversteigerung ist also nicht automatisch ein Schnäppchen.
  2. Ein oft auftretendes Problem bei Zwangsversteigerungen sind fehlende Informationen und Unterlagen zum Haus. Auch Besichtigungen sind nicht immer möglich. Damit steigt das Risiko eines Fehlkaufs, da sich die Immobilie nicht richtig bewerten lässt.

Beachten Sie auch, dass Sie bereits vor der Zwangsversteigerung Geld überweisen müssen. In der Regel verlangen die Gläubiger von den Kaufinteressenten eine Kaution in Höhe von bis zu zehn Prozent des Verkehrswertes. Der Betrag kann entsprechend hoch ausfallen. Bei einem Verkehrswert von 150.000 Euro müssten Sie beispielsweise 15.000 Euro als Kaution aufbringen. Ersteigern Sie die Immobilie nicht, wird Ihnen die Geldsumme zurückerstattet.

Finanzierung durch die Bank möglich, aber schwierig

Eine Finanzierung durch die Bank ist möglich, gestaltet sich aber oft schwierig. Das Geldinstitut genehmigt die Finanzierung nur, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind. So wird sie unter anderem ein ausführliches Exposé mit Bildern und einer Beschreibung der Immobilie verlangen. Möglicherweise möchte sie vorher auch Zugang zu dem Objekt erhalten. Dies lässt sich bei einer Zwangsversteigerung allerdings oft nicht realisieren. Werden die genannten Dinge aber ermöglicht, ist eine Finanzierung denkbar.

Wichtig ist zudem, dass der Kreditnehmer alle Anforderungen für den Kredit erfüllt. Um eine Finanzierung trotz Schufa zu erhalten, muss er einige Grundbedingungen erfüllen:

●     Volljährigkeit

●     Wohnsitz in Deutschland

●     deutsches Bankkonto

●     regelmäßiges Einkommen

Darüber hinaus erfolgt auch in diesem Fall eine Prüfung der Kreditwürdigkeit. Alle Kreditinstitute sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, die Bonität von potenziellen Kreditnehmern festzustellen.

Bei der Antragstellung gilt es außerdem zu berücksichtigen, dass die Konditionen und Zinsen bei Krediten trotz Schufa aufgrund des höheren Risikos für die kreditgebende Bank etwas ungünstiger ausfallen können als bei regulären Krediten.


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Gut zu wissen: Bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Auskunftei. Diese sammelt Informationen und Daten über Unternehmen und private Personen. Der sogenannte Schufa-Score gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und wie hoch das Ausfallrisiko ist. Dabei werden diverse Faktoren, wie Ihre Zahlungsmoral in den vergangenen Jahren, einbezogen. Je höher der Score ist, desto besser ist Ihre Kreditwürdigkeit.

Was ist nach der Zwangsversteigerung zu bezahlen?

Der Versteigerungstermin ist das Kernstück des Verfahrens. Die Versteigerung der Immobilie ist öffentlich und findet meistens in den Räumlichkeiten des zuständigen Amtsgerichts statt. Zunächst gibt der Rechtspfleger, der vom Gericht gestellt wurde, die Informationen zum Objekt bekannt. Dazu zählen neben Einträgen und Daten aus dem Grundbuch auch Informationen darüber, welchen Verkehrswert das Haus hat und welche Fakten aus dem Verkehrsgutachten relevant sind. Darüber hinaus nennt der Rechtspfleger die Gläubiger und ihre Ansprüche. Erst dann findet die eigentliche Versteigerung statt. In diesem Artikel erfahren Sie, in welche drei Abschnitte sich das Zwangsversteigerungsverfahren unterteilt.

Haben Sie den Zuschlag erhalten, sind Sie sofort neuer Eigentümer des Hauses. Unmittelbar nach der Auktion legt das Amtsgericht den Verteilungstermin fest. Dabei handelt es sich um die Zahlungsfrist, die das Gericht im Zuge der Zwangsversteigerung festsetzt. Bis zu diesem Termin müssen Sie den Kaufpreis an das Amtsgericht überweisen, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Monaten. Im Verteilungstermin wird außerdem festgelegt, in welcher Reihenfolge und Höhe die Gläubiger mit Ihrem Geld zu bedienen sind. Der Verteilungstermin ist der Abschluss der Zwangsversteigerung.

Der Betrag, den Sie in der Auktion geboten haben, ist jedoch nicht der gesamte Kaufpreis. Es kommen weitere Kosten hinzu, wie zum Beispiel die Gerichtskosten. Auch den Gutachter, der den Wert des Objektes ermittelt hat, müssen Sie davon bezahlen. Die Kosten können mehrere tausend Euro betragen. Weiterhin fallen wie bei jedem Hauskauf Kosten für die Eintragung ins Grundbuch an. Die Grunderwerbsteuer ist ebenfalls zu bezahlen. Diese liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Maklerkosten, die beim normalen Hauskauf häufig anfallen, gibt es in diesem Fall aber nicht.

Fazit: Eine sorgfältige Finanzplanung ist wichtig

Ein Hauskauf aus einer Zwangsversteigerung ist auch dann möglich, wenn Sie eine negative Schufa haben. Denn auch mit einem schlechten Schufa-Score erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit. Die Rede ist dabei häufig vom Kredit ohne Schufa. Eine Abfrage bei der Auskunftei erfolgt aber auch bei diesem Kredit. Dazu sind Kreditinstitute in Deutschland gemäß § 505aBGB verpflichtet. Sind alle anderen Voraussetzungen gegeben, erhalten Sie womöglich trotzdem Ihren gewünschten Kredit zu speziellen Konditionen.

Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Hauskauf gut über Ihre Möglichkeiten informieren und rechtzeitig vor dem Zwangsversteigerungstermin einen Kreditantrag stellen. Beachten Sie, dass Sie bei einem Immobilienkauf aus der Zwangsversteigerung einen Teil des Kaufpreises bereits vor der Auktion zahlen müssen. Anschließend fallen neben dem Kaufpreis weitere Nebenkosten wie Gerichtskosten, Kosten für die Eintragung ins Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer an.